Interpellation betreffend Qualität in Emmer Kindertagesstätten

Familienergänzende Kinderbetreuung in der Form von Kindertagesstätten ermöglichen es immer mehr Familien, dass beide Elternteile erwerbstätig sein können. Die familienergänzende Kinderbetreuung befindet sich in einem dynamischen Wandel: Anschubfinanzierungen des Bundes, verbesserte Qualitätskriterien, Ausbildungsvorschriften, Veränderung der Trägerschaften, etc. Die Stadt Luzern hat sich in diesem Kontext zu einem überregionalen Kompetenzzentrum für familienergänzende Kinderbetreuung entwickelt. Gemäss ihren Geschäftsberichten übernimmt die Stadt Luzern nicht nur die Aufsicht und Bewilligung für städtische Kindertagesstätten, sondern als interkommunale Dienstleistung auch in weiteren Luzerner Gemeinden. Auch die Gemeinde Emmen hat in der Vergangenheit Leistungen im Bereich “Abklärungen Aufsicht / Bewilligung Kitas / Tagesfamilienorganisationen” bezogen.

In der Folge der Teilrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung und die Förderangebote hat die Stadt Luzern die städtischen Qualitätsrichtlinien für eine qualitativ gute familienergänzende Kinderbetreuung angepasst. Von den bisherigen Qualitätsrichtlinien des VLG hat sich der Stadtrat wie folgt abgegrenzt: “Diese Richtlinien sind in einer Zeit entstanden, in welcher sich das Angebot in der Stadt und der Region im Aufbau befand. In der Zwischenzeit hat sich das Angebot verstetigt, und die Qualitätsanforderungen an die Kitas haben sich mit der Praxiserfahrung verändert. Die Qualitätsrichtlinien des VLG sind daher nicht mehr zeitgemäss und bedürfen einer Anpassung.”2 Seit 1. Januar 2019 verfügt die Stadt Luzern deshalb über angepasste Qualitätsrichtlinien3.
Die SP Emmen stellt in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Wie sieht die Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Emmen und der Stadt Luzern in Bezug auf die oben genannten Dienstleistungen zur Aufsicht und Bewilligung von Kitas und Tagesfamilienorganisationen aus?
  2. Welche Qualitätskriterien werden angewandt, die neuen Richtlinien der Stadt Luzern oder jene des VLG?
  3. Wenn die neuen Richtlinien angewandt werden: Wurden die Eltern über diese Änderungen informiert?
  4. Wie sehen die Leistungsvereinbarungen mit den Kindertagestätten auf Emmer Boden aus und gelten diese Vereinbarungen für alle Kitas?
  5. Wer kontrolliert, ob die Qualitätsrichtlinien eingehalten werden und in welchem Abstand?

 

Emmenbrücke, 17. Dezember 2019 Im Namen der SP Fraktion

Maria-Rosa Saturnino                                                                                                                                                                      Jasmin Stangl
Barbara Fas

Aktueller Status des Geschäfts

Stellungnahme des Gemeinderates

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