Für alle statt für wenige


Parolen zu den kommunalen Abstimmungen am 4. März

Von SP Emmen, 14. Februar 2018

  • Teilrevision der Gemeindeordnung: JA
  • Erweiterung der Schulanlage Erlen: JA
  • Teiländerung des Zonenplans und Erlass des Bebauungsplans „Neuschwand“: NEIN
  • Rückbau des Betagtenzentrums Herdschwand: NEIN

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Erweiterung der Schulanlage Erlen: Der zusätzliche Bedarf an weiterem Schulraum im Gebiet Erlen ist klar ausgewiesen. Schade, dass der vierte Trakt nicht schon von Beginn weg gebaut wurde. Heute wäre die Gemeinde froh, wenn sie diese zusätzliche finanzielle Belastung nicht auch noch stemmen müsste. Angesichts des eingeschränkten finanziellen Spielraums liegt uns mit dem Modulbau eine gute Lösung vor. Auch wenn hinsichtlich Ökologie noch Wünsche offen wären, steht die SP hinter dem Projekt.

Teiländerung des Zonenplans und Erlass des Bebauungsplans „Neuschwand“: Die SP war von Beginn weg gegen den Verkauf des Grundstücks Herdschwand, konsequenterweise sind wir deshalb gegen eine Umzonung und den Bebauungsplan. Unserer Meinung nach ist es finanziell nachhaltiger, wenn ein Grundstück dieser Grösse und an dieser Lage in Gemeindebesitz bleibt. Es ist absehbar, dass Emmen aufgrund der Entwicklung in naher Zukunft zusätzlichen Bedarf für Betagtenzentren/Alterswohnungen sowie Schulraum haben wird. Was wir sicher nicht brauchen, ist eine weitere Grossüberbauung. Wir erachten es auch als kurzsichtig, wenn mit dem Verkaufserlös eine einmalige Verbesserung der Gemeindefinanzen angestrebt wird.

Rückbau des Betagtenzentrums Herdschwand: Für die SP ist es absolut unsinnig, die Gebäude des ehemaligen Betagtenzentrums abzureissen, bevor der Verkauf definitiv besiegelt ist. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass eine Zwischennutzung möglich ist, wenn man sich wirklich darum bemüht. Auch wenn der Verkauf stattfindet, kann es aufgrund von Einsprachen Jahre dauern, bis gebaut wird. Solange würde man der Bevölkerung eine Baugrube zumuten und auf Einnahmen durch eine Zwischenvermietung verzichten.
Auch aufgrund der desolaten finanziellen Lage der Gemeinde sollte auf eine unnötige Vorfinanzierung des Rückbaus in Höhe von 1,5 Mio. Franken verzichtet werden.