Votum betreffend Genehmigung des Vorvertrages zum Abschluss eines Kaufvertrages

Mehrheit der Fraktion „SP/Grüne/GLP“ ist gegen den Verkauf des Grundstückes und der Liegenschaft Herdschwand

Zwar ist die Eignung als Wohnzone unbestritten und auch die Bestrebungen nach verdichtetem Bauen werden anerkannt. Allerdings widersprechen letzterem die unter anderem im Projekt geplanten Einfamilienhäuser.

Auch der positive Effekt auf den Bilanzfehlbetrag wird anerkannt, hingegen fehlt in unserer Fraktion die Überzeugung, dass in der Folge tatsächlich die Investitionsplafonierung gelockert und das Geld in naher Zukunft für die Infrastruktur verwendet wird.

Die Ablehnung unseres Vorstosses, künftige Einnahmen aus Landverkäufen für Investitionen zu verwenden, sowohl durch den Gemeinde- als auch durch den Einwohnerrat hat uns in dieser Haltung bestärkt.

Der Hauptgrund für unsere Ablehnung ist jedoch, dass ein Verkauf kurzfristiges Denken und Handeln bedeutet. Dadurch wird bloss eine einmalige Einnahme generiert. Dieser Ertrag hat ausserdem im 2017 negative Auswirkungen auf den Finanzausgleich.Auch wir erachten es als erstrebenswert, dass die Gemeinde ihre Schulden abbauen und möglichst auf eigenen Füssen stehen kann, damit wieder mehr finanzieller Handlungsspielraum vorhanden ist. Wenn wir aber die Planung für die nächsten Jahre anschauen, die trotz restriktiven Ausgaben aufgrund der Investitionsplafonierung, durchs Band mit Defiziten rechnet, ist dieses Szenario in nächster Zukunft wohl eher Wunschdenken. Eine Abgabe im Baurecht generiert hingegen über einen langen Zeitraum Einnahmen und vor allem halten wir für die kommenden Generationen alle Optionen offen. Nur mit eigenem Land kann die Gemeinde Emmen auch in Zukunft wirkungsvoll gestaltet werden. Verkaufen wir heute das Grundstück Herdschwand, nehmen wir den Bürgern öffentliches Land, ohne ihnen einen wirklichen Gegenwert dafür zu geben.

Noch etwas zum Bericht und Antrag

In diesem gibt es so viele widersprüchliche und ungenaue bzw. unklare Aussagen, sie hier alle auszuführen ren, wäre beinahe ein abendfüllendes Programm. Ich werde deshalb nur zwei Beispiele nennen:

  1. So mussten von den Wettbewerbsteilnehmern am Projekt zwingend der Erhalt des Spychers und der Schutz des Baumbestandes berücksichtigt werden. Und auf der nächsten Seite redet die Jury davon, dass diese allenfalls aufgegeben werden sollten. Gemäss Aussagen des Gemeinderates hat der Einwohnerrat über den Bebauungsplan die Möglichkeit, darauf und auf weitere wichtige Aspekte wie 2000 Watt Gesellschaft, ökologisches Bauen, autofreies Wohnen usw. Einfluss zu nehmen. Die Vergangenheit hat uns aber gelehrt, dass insbesondere Wünsche und Anregungen aus unserer Fraktion kaum einmal Aufnahme finden. Und wieviel Zusicherungen seitens der Gemeinde wert sind, zeigt uns das jüngste Beispiel an der Grudligstrasse.
  2. Gemäss den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen muss für den Heimfall der Baurechtsnehmerin, also der BZE AG eine angemessene Entschädigung bezahlt werden, dies unabhängig davon, ob verkauft wird oder nicht. Diese wird aus der vom Regierungsstatthalter geforderten Rückstellung bezahlt. Normalerweise richtet sich diese Entschädigung nach dem Verkehrswert der heimfallenden Gebäude. Nun wurde aber vertraglich festgelegt, dass die BZE AG hälftig mit dem Verkaufserlös entschädigt wird. Dem B & A ist zu entnehmen, dass das Nichtzustandekommen des Verkaufs finanzielle Auswirkungen auf die BZE AG hat, ja in der Presse war gar von Erhöhung der Taxen die Rede. Ergo muss man daraus schliessen, dass es sehr im Interesse der BZE AG ist, dass die Liegenschaft verkauft wird und zwar möglichst teuer. Dies, wenn die Entschädigung, basierend auf dem Verkehrswert der Gebäude, tatsächlich tiefer ausfallen würde. Nun selber auch noch die Berechnungen anzustellen, ob dies nun wirklich zutreffen würde oder nicht, erschien uns dann doch etwas zu viel des Guten. Ist wohl auch nicht nötig, da anderer Stelle geschrieben steht, ich zitiere: «Sollte sich die Baurechtsnehmerin zu einem Neubau eines Alters- und Pflegeheims auf einem anderen Grundstück entscheiden, verpflichten sich die Parteien, über die weitere Verwendung der Baurechtsgrundstücke im gegenseitigen Einvernehmen und unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien eine für alle Seiten gangbare Lösung zu treffen.» Da ist wohl anzunehmen, dass der Gemeinderat für seinen gemeindeeigenen Betrieb diese gangbare Lösung findet. – Hoffentlich sind die vorangegangenen Ausführungen und vor allem die Schlussfolgerungen korrekt zusammengefasst, ansonsten soll man uns das bitte nachsehen, das Ganze musste aus verschiedenen Aussagen, Dokumenten, Antworten auf Nachfragen etc. zusammengetragen werden –so viel zur Qualität des B & A.

Störend finde ich persönlich, dass sowohl in Statements des Gemeinderates als auch in einer der Fraktionsstellungsnahmen davon gesprochen wird, man wolle durch den Verkauf ein weiteres Asylantenheim verhindern. Diese Aussagen entbehren jeglicher Grundlage, meines Wissens war nie die Rede davon, ausserdem erfüllt unsere Gemeinde mit dem Sonnenhof das vom Kanton geforderte Kontingent bereits. Mit solchen Äusserungen werden ganz klar Befürchtungen unter der Bevölkerung geschürt, damit sie sicher dem Verkauf zustimmen. Wie eingangs erwähnt,kommt für den Grossteil unserer Fraktion ein Verkauf nicht in Frage und deshalb beantragen wir eine Rückweisung des B & A mit dem Auftrag, das Land wenn überhaupt, dann nur im Baurecht abzugeben.

Votum im Einwohnerrat Emmen, 16.12.14

Barbara Fas Mirza

SP/Grüne/GLP Fraktion

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