Interpellation betreffend Massnahmen gegen Gewalt

Ausgangslage

Gewalt ist eine gravierende gesellschaftliche Problematik, die umfassende Präventionsmassnahmen und eine konsequente Vorgehensweise im Verdachtsfall erfordert. Die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik des Bundes für das Jahr 2024 zeigt einen besorgniserregenden Anstieg von Gewaltverbrechen in der Schweiz. Verglichen mit dem Bevölkerungswachstum ist die Kriminalität überproportional stark gestiegen. Besonders betroffen sind Delikte wie Vergewaltigungen (+29,4 %, 247 Straftaten), schwere Körperverletzungen (+16,9 %, +149 Straftaten) und schwerer Raub (+21,6 %, +11 Straftaten). Auffällig ist, dass diese Taten immer häufiger im privaten Raum geschehen. Die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt stieg um 6,1 %, und die eigenen vier Wände waren 2024 der häufigste Tatort für tödliche Gewaltverbrechen: 26 der 45 polizeilich registrierten Tötungsdelikte waren auf häusliche Gewalt zurückzuführen.

Schulen, Vereine und weitere Betreuungseinrichtungen tragen eine besondere Verantwortung, für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie müssen daher präventive Massnahmen strukturell verankern und konsequent umsetzen. Ein zentraler Bestandteil der Prävention ist die Aufklärung: Kinder, Eltern sowie Betreuungspersonen müssen altersgerecht und regelmässig über (sexualisierte) Gewalt, mögliche Gefahren sowie über Schutz- und Hilfsangebote informiert werden. Frühzeitige und offene Kommunikation kann dazu beitragen, Übergriffe zu verhindern und betroffene Kinder, Jugendliche und Familien zu stärken. Informationen zu Hilfsangeboten wie dem Frauenhaus Luzern2, dem Elternnotruf3 oder ProJuventute4 könnten beispielsweise in Quartier-Infokästen, in öffentlichen Gebäuden und an Schulen zugänglich gemacht werden.

Fragen

  1. Welche Massnahmen zur Prävention von Gewalt (insbesondere gegen Kinder und Jugendliche) bestehen in der Gemeinde Emmen?
  2. Wie sind Schutzkonzepte in Schulen, Betreuungseinrichtungen und Vereinen strukturell
    verankert, und wie werden sie umgesetzt
  3. Gibt es von den Emmer Schulen eine Zusammenarbeit mit Organisationen wie S&X – Sexuelle Gesundheit Zentralschweiz5 oder dem Programm “Mein Körper gehört mir” von Kinderschutz Schweiz6? Falls ja, in welchem Umfang?
  4. Welche Schulungen und Sensibilisierungsangebote gibt es für Lehr- und Betreuungspersonen sowie für Vereine zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt?
  5. Welche Anlaufstellen und Hilfsangebote stehen der betroffenen Bevölkerung in der Gemeinde zur Verfügung?
  6. Gibt es spezifische Massnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, und sind weitere
    Schritte zur Stärkung des Opferschutzes geplant?

Claudia Stucki

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