Einleitung
Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selbst für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Für diese Fälle gilt es rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen.
Dabei gibt es unter anderem zwei wirkungsvolle Instrumente, die den Fall der Urteilsunfähigkeit regeln. Den Vorsorgeauftrag für die administrativen Angelegenheiten und die Patientenverfügung für medizinische Belange.
Vorsorgeauftrag
Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede handlungsfähige Person sicherstellen, dass im Fall der Urteilsunfähigkeit eine Person des Vertrauens oder eine Fachstelle die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können sehr oft Massnahmen der KESB, die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermieden werden.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung wird festgehalten, welchen medizinischen Massnahmen die betroffene Person zustimmt und welche sie ablehnt. Das erlaubt es Ärztinnen und Ärzten gemäss dem Willen der Patientin bzw. des Patienten zu handeln, womit das Selbstbestimmungsrecht gewahrt wird und dadurch auch die Angehörigen entlastet werden.
Aktuell können solche regelnden Dokumente wie ein Vorsorgeauftrag und/oder eine Patientenverfügung noch nicht bei der Gemeinde Emmen hinterlegt werden. Das Zivilstandsamt bietet bisher lediglich die Möglichkeit, den Hinterlegungsort eines Vorsorgeauftrages zu melden. Diese Dienstleistung kostet rund CHF 75.-, wird wenig genutzt und ist unzuverlässig. Wer kann schon sagen, ob es in 20 Jahren den gelben Bundesordner im Schrank des Kinderzimmers noch geben wird.
Die Gemeinde Emmen, im Speziellen das Teilungsamt, bietet bereits heute die Möglichkeit, Testamente, Erb- und Eheverträge zu hinterlegen (CHF 95.- / Person). Es sind demnach bereits Erfahrungen mit und auch Regeln für Dokumenthinterlegungen vorhanden.
Forderung
Der Gemeinderat wird aufgefordert, die Rahmenbedingungen zur Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen, Patientenverfügungen und weiteren regelnden Dokumenten bei der Gemeinde Emmen (z.B. bei der KESB) zu prüfen.
Erklärung/Begründung
Die Möglichkeit regelnde Dokumente wie Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen oder ähnliches bei einer zentralen und offiziellen Stelle (wie beispielsweise der KESB) zu hinterlegen, ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll:
- Unsere MitbürgerInnen können die Gemeinde, respektive die entsprechende Stelle einfach und unkompliziert als Hinterlegungsort identifizieren. Die Gemeinde kann dies aktiv bewerben und mit dem finalen Akt der Hinterlegung muss sich der/die Betroffene keine weiteren Gedanken darüber machen.
- Mit dem Eintreten einer Urteilsunfähigkeit muss die KESB die Situation im Sinne des/der Betroffenen sowieso validieren. Sind nun diese Dokumente bereits bei der Gemeinde hinterlegt, können die oftmals langwierigen und aufwändigen Abklärungen abgekürzt werden.
- Die Gemeinde/ die KESB sind neutral und unbeeinflussbar. Hat die KESB bereits alle relevanten Dokumente, kann sie nach dem Willen des/der Betroffenen entscheiden. Dies entlastet nicht nur die KESB, sondern auch die Angehörigen.
Die Möglichkeit zum Hinterlegen solcher Dokumente ist also durchwegs eine sinnvolle Sache für sämtliche Betroffene.
Simon Oehen